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Unterversicherung in der Gebäudeversicherung vermeiden

Um die Unterversicherung in Ihrer Gebäudeversicherung zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte beachten:

 
  1. Überprüfen Sie regelmäßig den Wert Ihrer Immobilie und vergewissern Sie sich, dass er angemessen in der Versicherungspolice abgedeckt ist. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Wertsteigerungen, Renovierungen oder den Erwerb neuer Immobilien.
  2. Berücksichtigen Sie Extras und Sonderausstattungen des Gebäudes: Wenn Ihre Immobilie über Extras wie Luxuseinrichtungen, besondere Ausstattungsmerkmale oder hochwertige Gebäudeeinbauten verfügt, stellen Sie sicher, dass diese in der Versicherungspolice berücksichtigt werden. Diese Extras erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und sollten entsprechend versichert sein.
  3. Konsultieren Sie einen Experten: Ziehen Sie die Expertise eines unabhängigen Gutachters oder Versicherungsexperten mit entsprechender Ermittlungssoftware hinzu, um den korrekten Versicherungswert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
  4. Informieren Sie Ihren Versicherungsmakler immer über Änderungen an Ihrer Immobilie, wie zum Beispiel Renovierungen oder Erweiterungen, sofern sie wertsteigernd sind.

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Warum Gebäudeversicherungen teurer werden (müssen)

BaukostenindexDamit Ihre Gebäudeversicherung hilft einen entstandenen Schaden mit einem neuwertigen Ersatz zu kompensieren, muss sie eine „gleitende Neuwertversicherungsklausel“ beinhalten. Es nutzt wenig, wenn im Schadensfall der Wert eines Gebäudes aus dem Jahr 1990 erstattet wird. Mit Neuwert ist der Wert gemeint, der am Tag des Schadens aufzubringen ist, um einen gleichartig neuen Gegenstand wiederzubeschaffen oder herzustellen. Und zwar in gleicher Art und Güte. Die Versicherungsprämien und -summen sind aus diesem Grunde an den Baupreisindex gekoppelt, der vom statistischen Bundesamt festgestellt wird. Steigen also Baukosten, Kosten für Baumaterialen oder Lohnkosten, dann steigt der Baupreisindex und im gleichen Verhältnis auch die Versicherungsprämien und -summen der Gebäudeversicherungen.   Weiterlesen...

Was ist eine D&O Versicherung?

Hotel ManagerAls angestellter Hoteldirektor oder Hotel-Geschäftsführer sollten Sie eine D&O-Versicherung für sich abschließen lassen.

Denn alle, die in Unternehmen oder Organisationen wichtige Entscheidungen treffen, müssen mit einem hohen Haftungsrisiko leben. Im schlimmsten Fall haften Entscheider mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O Versicherung versichert Prokuristen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gegen Schadenersatzforderungen innerhalb- und außerhalb des Unternehmens. Die D&O Versicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Im Gegensatz zu den Unternehmens- oder Betriebshaftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht für außenstehende Dritte gedacht, sondern schützt den für entscheidungsbefugten Mitarbeiter (Geschäftsführer, Prokuristen,…) gegen Ansprüche, die persönlich gegen ihn gestellt werden. Weiterlesen...

Beeinflusst die Inflation Ihre Versicherungsverträge? Ja, aber…

Versicherungswert meldenObwohl Inflation und Rezession täglich in aller Munde sind, sind die tatsächlichen Auswirkungen für spezielle Bereiche, wie den Versicherungsschutz von Hotels, nur Wenigen bekannt.

Entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Wenn also die Inflation die Kosten für eine Neubeschaffung (nach einem Schaden) in die Höhe treibt, dann lohnt auch ein regelmäßiger Blick in die versicherten Werte, ob der durch den Versicherer zu leistende Ersatz auch wirklich ausreichend ist. Nicht nur die Inflation (mit besonderen Auswirkungen, wie massiv gestiegenen Baukosten) verändert den passenden Versicherungswert. Jede Neuanschaffung und jede Investition tut ihr übriges. Daher spart man vielleicht Versicherungsprämien, wenn die tatsächlichen Werte nicht bekannt sind oder mitgeteilt werden, das kann aber im Schadensfall ein großes, eventuell existenzbedrohendes Problem werden. Weiterlesen...

Die Betriebsschließungsversicherung an neue Wirklichkeiten anpassen

BetriebsschließungAktuell gibt es rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung fast täglich neue Entwicklungen im Versicherungsmarkt. Auch bestehende Versicherungspolicen werden aktuell von einigen Versicherern gekündigt. Ohne neue Lösungen besteht bei zahlreichen behördlich angeordneten Betriebsschließungen kein Schutz mehr. Das ist ein Zustand, der auf keinen Fall empfehlenswert ist. Zu groß sind die Auswirkungen einer behördlich angeordneten Schließung. Entgangene Umsätze, weiter laufende Fixkosten und Kosten, die durch die Schließung direkt entstehen (z.B. eine professionelle Desinfektion des gesamten Betriebs), sollten durch eine Betriebsschließungsversicherung soweit wie möglich abgedeckt sein. Weiterlesen...

Merkblatt vorrübergehende Betriebsstilllegung

zu beachten bei betriebsschließungDie meisten Hoteliers führen eine Betriebsschließung oder vorrübergehende Betriebsstilllegung nicht sehr häufig durch. Daher haben wir eine Checkliste erstellt, was Sie auch aus Versicherungssicht bei einer Betriebsstillegung beachten müssen:  

Während der Schließung hat der Versicherungsnehmer folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

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Praxistipp: Wenn der Wäschewagen Feuer fängt… oder: wieso auch gemietete Wäsche versichert sein muss!

Die Hotellerie lässt waschen. Und zwar die Tischwäsche, Bettwäsche und Frottierwäsche. Sage und schreibe 80% aller deutschen Hotels lagert die eigene Hotelwäsche aus. Was viele Hoteliers nicht bedenken ist, dass diese Wäsche im eigenen Inventar versichern werden muss. In den Mietbedingungen der Wäschereien wird vertraglich geregelt, dass mit Ablieferung der Wäsche beim Hotel, der Hotelier solange haftet, bis die schmutzige Wäsche wieder auf dem Wagen der Wäscherei ist. Da die Hotelwäsche lediglich ausgetauscht wird und sich somit dauerhaft eine große Wäscheanzahl im Hotel befindet, muss die eigene Inventarsumme entsprechend angepasst werden.

Wichtig zu wissen: Weiterlesen...


Bei den meisten vom Corona Virus bedingten Betriebsschließungen leistet die Betriebsschließungsversicherung nicht!

Die schlechte Nachricht zuerst: Die meisten Betriebsschließungsversicherungen leisten im Falle einer behördlichen Schließung wegen des Corona Virus nicht.  Das ist wirklich schlecht,  denn behördlich veranlasste Betriebsschließungen sind leider in Zeiten von COVID-19 nicht mehr auszuschließen.

Kunden von HogaProtect genießen vollen Versicherungsschutz

Alle Hotelkunden von Martens & Prahl HogaProtect, die unseren Empfehlungen zur Risikoabdeckung gefolgt sind, haben auch im Falle einer vom Corona Virus bedingten Betriebsschließung den vollen Versicherungsschutz. Weiterlesen...

Dehoga aktualisiert Merkblatt zu Coronavirus

Wichtige Informationen für die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2).

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Martens & Prahl HOGA PROTECT ist neuer Partner des DEHOGA Berlin

Mit ausgewählten Lieferanten und Dienstleistern für Hotels und Gastronomie schließt der DEHOGA Berlin Kooperationsverträge. Durch 'Partner des DEHOGA Berlin' soll auf Lieferanten aufmerksam gemacht werden, deren Angebote einen besonders hohen Nutzen für Hoteliers und Gastronomen haben. Durch die konsequente Ausrichtung der Versicherungsleistungen auf die Bedürfnisse von Hotellerie und Gastronomie erfüllen die Martens & Prahl Hotelversicherungen diesen Anspruch in besonderem Maße. Weiterlesen...

Die neue hogarenteplus – Altersvorsorge für Mitarbeiterbindung

Wie Hoteliers Altersvorsorge für Mitarbeiterbindung nutzen!

  In Zeiten wo es schwieriger wird, neue Talente zu finden, ist es um so wichtiger Mitarbeiter zu halten. Die hogarenteplus ist ein flexibles Vorsorgeprodukt für Mitarbeiterbindung ohne Risiko. Weiterlesen...

Zuwachs im Hoga Protect Team! Willkommen Anna-Lena Reimers

Anna-Lena Reimers unterstützt seit November 2018 das Hoga Protect Team als Kundenbetreuerin im Innendienst. Nach einigen Jahren Erfahrung im Gewerbebereich stellt sie sich nun den Herausforderungen der Hotellerie. Weiterlesen...