Insolvenzversicherung für Hotels
Wie schützt die Insolvenzversicherung ein Hotel?
Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen oder Hotel vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist.
Wie funktioniert die Insolvenzversicherung in der Praxis?
Manche Hotels müssen ihren Gästen eine Insolvenzversicherung anbieten, wenn sie in die Rolle eines Reiseveranstalters schlüpfen und verschiedene interne und betriebsfremde Leistungen zu einem Paket schnüren und gegen Vorkasse buchbar machen. Der Gast erwartet nach Zahlung einer Anzahlung oder eines Deposits einen so genannten Sicherungsschein. Das ist quasi eine Versicherungspolice der Insolvenzsicherung des Hotels oder Reiseveranstalters.
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei touristische Einzelleistungen, wie z.B. Unterkunft und Musicalticket, zu einem Gesamtpreis zusammengefaßt anbietet (aus Hotelsicht, wenn die nicht wesenstypische Leistung mehr als 25% des Reisepreises ausmacht). Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände ( Hotelverband, DEHOGA, ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.
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