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Die Betriebsschließungsversicherung an neue Wirklichkeiten anpassen

BetriebsschließungAktuell gibt es rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung fast täglich neue Entwicklungen im Versicherungsmarkt. Auch bestehende Versicherungspolicen werden aktuell von einigen Versicherern gekündigt. Ohne neue Lösungen besteht bei zahlreichen behördlich angeordneten Betriebsschließungen kein Schutz mehr. Das ist ein Zustand, der auf keinen Fall empfehlenswert ist. Zu groß sind die Auswirkungen einer behördlich angeordneten Schließung. Entgangene Umsätze, weiter laufende Fixkosten und Kosten, die durch die Schließung direkt entstehen (z.B. eine professionelle Desinfektion des gesamten Betriebs), sollten durch eine Betriebsschließungsversicherung soweit wie möglich abgedeckt sein.

Durch Corona ist für die Versicherten und die Versicherer teilweise eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Diese muss durch klare (und verständliche) Regelungen in aktuellen Policen ersetzt werden. Dafür ist Martens & Prahl für Sie da!

Worauf auf jeden Fall in Neupolicen zu achten ist, sind klare Regelungen auch in diesen Bereichen:

  • Versicherungsschutz bei Einzelverfügung gegen den Betrieb
  • Leistung auch bei Pandemien und Epidemien (auch denen, die es heute ggf. noch  gar nicht gibt).
  • Leistung auch bei COVID 19

 
Wichtig ist auch, dass eine klare Definition der zu erwartenden Leistungen im Schadenfall Teil des Versicherungsvertrages ist. Der Versicherer ersetzt nämlich maximal 75 % des Tagesnettoumsatzes des dem Schließungszeitraum entsprechenden Zeitraumes des Vorjahres, maximal jedoch 30 Schließungstage.

Das Martens & Prahl Team hat die am Markt vorhandenen Lösungen analysiert und empfehlenswerte Versicherungspartner gefunden. Falls Ihre bestehende Betriebsschließungsversicherung von Ihrem Versicherer gekündigt wurde oder Sie unsicher sind, ob die Details Ihrer Police bereits an die neuen Wirklichkeiten angepasst sind, sollten wir miteinander reden. Das Martens & Prahl Team prüft –auf Anfrage- Ihre bestehenden Policen und schlägt –wenn sinnvoll- neue Lösungen vor.

Anlagen zum Download:

Baustein Betriebsschliessung

Branchenverzeichnis

 

Dazu passen auch diese Informationen:

 

Merkblatt vorrübergehende Betriebsstilllegung

zu beachten bei betriebsschließungDie meisten Hoteliers führen eine Betriebsschließung oder vorrübergehende Betriebsstilllegung nicht sehr häufig durch. Daher haben wir eine Checkliste erstellt, was Sie auch aus Versicherungssicht bei einer Betriebsstillegung beachten müssen:  

Während der Schließung hat der Versicherungsnehmer folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

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Betriebsschließungsversicherung

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, Noroviren o.a.) weitreichende Befugnisse eingeräumt, beginnend mit Tätigkeitsverboten für einzelne Mitarbeiter bis hin zur Schließung des gesamten Betriebes bzw. Hotels und Restaurants. Weiterlesen...