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Angebotsrechner Insolvenzversicherung

Für Hoteliers in der Rolle als Reiseveranstalter

Nehmen Sie als Hotelier bereits vor Beendigung der Pauschalreise oder verbundenen
Reiseleistung Zahlungen auf den Reisepreis an, bedarf es einer Insolvenzversicherung.

Wenn Ihr Gast alle Einzelpreise der vermittelten Leistungen allerdings direkt an die
Leistungserbringer zahlt (oder die einzelnen Leistungen sämtlichst hoteltypisch sind),
benötigen Sie natürlich keine Insolvenzversicherung.

 

+++ Aufgrund COVID-19 kann der Versicherer keine Deckung im Bereich der Insolvenzversicherung anbieten +++

Lassen Sie sich noch heute Ihren Tarif rechnen und wählen aus zwei Angeboten im Vergleich.

Hier geht’s zu unserem Angebotsrechner des HDI:

   

 

 

 

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