Für Hoteliers in der Rolle als Reiseveranstalter
Nehmen Sie als Hotelier bereits vor Beendigung der Pauschalreise oder verbundenen
Reiseleistung Zahlungen auf den Reisepreis an, bedarf es einer Insolvenzversicherung.
Wenn Ihr Gast alle Einzelpreise der vermittelten Leistungen allerdings direkt an die
Leistungserbringer zahlt (oder die einzelnen Leistungen sämtlichst hoteltypisch sind),
benötigen Sie natürlich keine Insolvenzversicherung.
+++ Aufgrund COVID-19 kann der Versicherer keine Deckung im Bereich der Insolvenzversicherung anbieten +++
Lassen Sie sich noch heute Ihren Tarif rechnen und wählen aus zwei Angeboten im Vergleich.
Hier geht’s zu unserem Angebotsrechner des HDI:
Lesen Sie mehr zum Thema:
Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung für Hotels
Wenn Hotels zum Reiseveranstalter werden (Eu-Pauschalreiserichtlinie)

Insolvenzversicherung
Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen oder Hotel vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist. Weiterlesen...
Martens & Prahl Hotelversicherungen
Teilen Sie die Experten für Hotelversicherungen mit Ihren Freunden und Geschäftspartnern – Wir kümmern uns um die Absicherung Ihrer Risiken.
Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung für Hotels
Wenn Hotels zum Reiseveranstalter werden (Eu-Pauschalreiserichtlinie)
Insolvenzversicherung