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Wenn die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent steigt….wie sollte sich die Hotellerie vorbereiten?

Mehrwertsteuer auf BelegUnsere Lieblingsbranche, die Hotellerie, kalkuliert ihre Preise – in der Regel – inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Derzeit sind das 19% für Unterkunft und Getränke und nur 7% für Speisen. Es ist mehr als verständlich, dass viele in der Gastronomie für die Beibehaltung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % kämpfen. Aber es sieht leider so aus, als ob die Branche nur 4 Wochen Zeit hätte, um die Erhöhung von 7 auf 19% operativ umzusetzen.

In einer Branche, in der Verträge teilweise lange im Voraus abgeschlossen werden (Urlaubsreisen, Hochzeiten, Tagungen, um nur einige zu nennen), sollte es einen guten Plan geben, ob, wann, für wen und wie die Preise aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsabschluss angepasst werden.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Kenntnis und Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen. Viele Hotels verwenden die AGB-Muster des Hotelverbandes und kommunizieren diese: „Im Falle der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt“. Die Hotels müssen sicherstellen, dass die Preiserhöhungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dies schließt die Einhaltung der Mehrwertsteuergesetze und die ordnungsgemäße Mitteilung von Preisänderungen an die Gäste ein.
  • Für zukünftige Buchungen ist es fair und wichtig, insbesondere gegenüber Verbrauchern, so früh wie möglich darauf hinzuweisen, dass sich der Preis (auch nach Vertragsabschluss) aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ändern kann. Es ist nicht empfehlenswert, dies erst bei der Abreise mitzuteilen.
  • Immer mehr Hotels verwenden flexible Preismodelle, bei denen die Preise je nach Nachfrage und Saison variieren. Dies ermöglicht Preiserhöhungen in Spitzenzeiten oder bei hoher Nachfrage, während die Preise in ruhigeren Zeiten moderater ausfallen können.
    Auch in der Gastronomie, z.B. im à la carte Geschäft, kann es sinnvoll sein, notwendige Preiserhöhungen auf die Bestseller zu konzentrieren. Schließlich gilt es, einen generellen Rückgang der Gästezahlen zu vermeiden.
  • Transparenz und gute Kommunikation schaffen Verständnis. Klare Informationen, warum Preiserhöhungen notwendig sind, helfen, Verständnis bei den Gästen zu schaffen.
  • Es ist wichtig, dass auch die in den Hotels und Restaurants eingesetzte Software auf die mögliche Erhöhung vorbereitet ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Software-Support über Silvester und Neujahr nicht erreichbar ist. Die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen der Gäste ist aber auch bei der Abreise am 2. Januar wichtig und sollte jetzt vorbereitet werden.

Hotels sollten bei Preiserhöhungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen sorgfältig und strategisch vorgehen, um die Auswirkungen auf ihr Geschäft und ihre Gäste so gering wie möglich zu halten. Wir hoffen, dass unser Blog zu diesem Thema ein wenig Unterstützung leistet.

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