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Insolvenzversicherung

Die Insolvenzversicherung hat zwei Aufgaben: Sie schützt zum einen das betreffende Unternehmen oder Hotel vor Regressforderungen, die nach einer auftretenden Insolvenz angemeldet werden, andererseits dient sie auch zum Schutz der Kunden, deren Zahlung durch diese Versicherung bei Auftreten einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters vollständig abgesichert ist.

Manche Hotels müssen ihren Gästen eine Insolvenzversicherung  anbieten, wenn sie in die Rolle eines Reiseveranstalters schlüpfen und verschiedene interne und betriebsfremde Leistungen zu einem Paket schnüren und gegen Vorkasse buchbar machen. Der Gast erwartet nach Zahlung einer Anzahlung oder eines Deposits einen so genannten Sicherungsschein. Das ist quasi eine Versicherungspolice der Insolvenzsicherung des Hotels oder Reiseveranstalters. Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei touristische Einzelleistungen, wie z.B. Unterkunft und Musicalticket, zu einem Gesamtpreis zusammengefaßt anbietet. Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände ( Hotelverband, ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.

Inzwischen gibt es die Insolvenzversicherung für viele verschiedene Wirtschaftsbereiche, vornehmlich im Rahmen von Dienstleistungsunternehmen. Bekannt geworden ist sie jedoch durch das Reisegewerbe, bei dem der Gesetzgeber sogar das Vorhandensein dieser Versicherung explizit vorschreibt.

Auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Clubs und Vereine kommt der Abschluss einer Insolvenzversicherung in Frage, er ist jedoch für diese Institutionen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Zahlreiche Hotels und Hotelketten haben bereits eine Insolvenzversicherung zum Wohle ihrer Gäste abgeschlossen.  Das Team der Hotelversicherung sagt Ihnen, wie es geht.