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Praxistipp: Waschmaschinen und Trockner müssen für gewerbliche Zwecke erlaubt sein

Fast jedes Hotel hat noch eine eigene, kleine Wäscherei, auch wenn mehr als 80% der Hotels das Waschen der Tischwäsche, Bettwäsche und Frottierwäsche längst ausgelagert haben. Das Hoga Protect Team führt regelmäßig Besichtigungsrundgänge in Hotels durch, um Gefahrenquellen oder Umstände, die den Versicherungsschutz beeinträchtigen können, rechtzeitig zu entdecken.

Bei mehr als der Hälfte aller Besichtigungen werden dabei Waschmaschinen und Trockner entdeckt, die eigentlich nur für den Privatgebrauch zugelassen sind. In den meisten Fällen werden im eigenen Hotel lediglich noch eine geringe Anzahl an Putztüchern, bzw. Putzlappen aus der Küche gewaschen.

Wichtig zu wissen:

  • Gerade die o.g. Lappen und ggf. Handtücher aus dem SPA-Bereich enthalten Ölreste und Fette, welche sich beim nicht korrekten Waschen leicht entzünden können. Wasch- und vor allem Trockenprogramme müssen daher korrekt gewählt und bis zum Ende ausgefahren werden.
  • Das Unterbrechen eines Wasch- oder Trockenvorganges und das Lagern der nicht heruntergekühlten Wäsche kann durch die Zufuhr von Sauerstoff noch Stunden später zu einer Selbstentzündung führen.
  • Die Waschmaschinen + Trockner müssen zudem im Rahmen der behördlich vorgeschriebenen Revision der elektrischen Anlagen im Rahmen der DGUV V3 Revision mitgeprüft werden.

 

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Selbstentzündung in der Hotelwäscherei“.

 

Unsere Empfehlung!

Nutzen Sie ausschließlich Industriewaschmaschinen, welche bereits preiswert, in Größe einer handelsüblichen Waschmaschine, z. B. von der Firma Wirlpool zu erwerben sind.

 

Bei weiteren Fragen ist das Martens & Prahl Hoga Protect Team gerne für Sie da!

 

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4 Antworten auf “Praxistipp: Waschmaschinen und Trockner müssen für gewerbliche Zwecke erlaubt sein”

  1. Der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen birgt stets Gefahren für Gesundheit und Leben von Mitarbeitern. Defekte Waschmaschinen und Trockner können z.B. zu nicht unerheblichen Verletzungen führen. Um dies zu vermeiden, ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) notwendig. Bei dieser Prüfung sind fundiertes Fachwissen und der gesunde Menschenverstand gefordert. Der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und der Arbeitsstoff sind dabei zu berücksichtigen sowie deren Wechselwirkungen. Deutschlandweite Dienstleister wie http://www.dguv-v3.guru führen diese Prüfungen nach DGUV V3 durch.

  2. Guter Beitrag. Vermutlich haben gerade wegen dem Prüfungs- und Wartungsaufwand auch viele Hotels ihre Wäscherei ausgelagert. Gewerbewaschmaschinen wie die Miele Pw 5065 Lp Ed sind zudem auch teuer in der Anschaffung – auch wenn man diese oft leasen kann.
    Wobei ich mich erinnere auch schon in kleineren Hotels bzw. Familienbauernhof auch private Waschmaschinen gesehen zu haben.
    Gelten die Regelungen der behördlichen DGUV V3 Revision für jede Art von Hotelbetrieb?

    • HogaProtect Team

      Eine Prüfung aller ortsveränderlichen Anlagen nach DGUV V3 fordert u- a. das Arbeitsschutz- und Unfallschutzgesetz. Private Haushaltswaschmaschinen sind nicht für gewerbliche Zwecke zugelassen. Und das aus gutem Grund: Gerade in Hotelbetrieben und Restaurants werden die Waschmaschinen und Trocknungsgeräte meistens dafür verwendet, Putzlappen zu waschen. Private Haushaltswaschmaschinen, welche erfahrungsgemäß mehrfach am Tag laufen, können diese Zusätze gar nicht komplett entfernen. Fettrückstände in nicht korrekt gewaschenen Lappen können sich in Wäschetrocknern leicht entzünden. Grundsätzlich sollten alle Gewerbebetriebe dazu übergehen, gewerbliche Maschinen zu nutzen. Es gibt hier schon preisgünstige Maschinen in normaler Größe im Handel (z. B. Wirlpool).
      Wir würden uns freuen, wenn die Antwort hilft!