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Rechtsschutzversicherung für Hotels und Hoteliers

Das Risiko, in einen Rechtsstreit zu geraten, ist heute größer als noch vor einigen Jahren und die Gefahr, aufgrund fehlender finanzieller Sicherheiten, gar nicht erst vor Gericht gehen zu können, ist ebenfalls gestiegen. Viele Hoteliers können ein Lied davon singen, wie häufig ungerechtfertigte Forderungen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes abgewiesen werden müssen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich auch als Hotelier optimal absichern, denn zum einen kommt die Versicherung für die Kosten eines Rechtsstreites auf und zum anderen bietet die Versicherung fachliche Hilfe vor Gericht.

Eine Rechtsschutzversicherung kann für einzelne Rechtsgebiete abgeschlossen werden oder als Gesamtpaket. Gerade Hoteliers und Hotelunternehmer sollten die folgenden Rechtsgebiete absichern:

  • Universal-Straf-Rechtsschutz (inkl. Straf-Rechtsschutz und Daten-Rechtsschutz)
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; im Privatbereich mit Streitigkeiten aus Kapitalanlegegeschäften
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Vertrags-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtschutz Forderungsmanagement
  • Beratung im privaten Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren

2 Antworten auf “Rechtsschutzversicherung für Hotels und Hoteliers”

    • gabriele.schulze

      Sehr geehrter Herr Bold, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
      Danke für Ihre Anfrage.

      Das Hotelteam