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Erst Allergenschock – dann Gefängnis?

Das Gastro-Infoportal berichtet von einer Kundin eines Burger-Restaurants, die an den Folgen eines Allergenschocks verstorben ist.

Die neue Allergen-Kennzeichnungspflicht schafft zwar eine erfreulich verbesserte  Sicherheit für die Gäste, aber ein deutlich erhöhtes Risiko für Hoteliers und Gastronomen. Und da bei uns fast täglich das Telefon klingelt, ob man sich gegen die Folgen dieser neuen Verordnungen und Gesetze irgendwie versichern kann, haben wir den Chef gefragt und –wie gewohnt- eine fundierte Antwort erhalten:

Obwohl es noch keine Strafen bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflichten gibt  (wir rechnen ab Mitte 2015 aber damit), ist es sehr häufig aufwändig und deswegen teuer, zunächst die Schuldfrage eindeutig zu klären. Wenn Ihnen als Eigentümer oder Geschäftsführer vorgeworfen wird, Sie hätten Ihre Kennzeichnungspflichten verletzt, dann sollte gute, anwaltliche Begleitung eine Selbstverständlichkeit sein. Um sich gegen solche Fälle zu schützen (können ja auch unberechtigt sein) benötigt man im schlimmsten Fall eine Strafrechtschutzversicherung.

Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass der Gastgeber tatsächlich einen Fehler gemacht hat und ist die Folge ein Todesfall oder auch nur starke Beschwerden, dann ist eine gute Haftpflichtversicherung jetzt womöglich für die Existenz des Gastronomen essentiell. In unserem Versicherungsdeutsch heißt das „Versicherungsschutz für Personenschäden, welche durch fehlerhaft bzw. nicht gekennzeichnete Lebensmittel verursacht werden“. Diese Versicherung befriedigt nicht nur berechtigte Ansprüche Ihrer Gäste, sie unterstützt auch in der Abwehr unberechtigter Ansprüche.