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Winterreifenpflicht in der Kfz- Versicherung

Eis - Warnschild mit SchneeWenn es auf den Straßen glatt wird, sind spezielle Reifen ein Muss.

Seit dem 04.12.2010 gilt in Deutschland eine konkrete Winterreifenpflicht. Wer sich die Winterreifen sparen will, muss bei entsprechender Witterung das Hotelfahrzeug in der Hotelgarage lassen.

Einen festen Zeitraum, wann die Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es allerdings nicht. Ausschlaggebend ist nicht der Kalender, sondern die Wetterlage. Sobald mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch zu rechnen ist, müssen Autos mit wintertauglichen Reifen unterwegs sein.

Bei nicht wintertauglicher Bereifung droht ein Bußgeld in Höhe von EUR 40,00; werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, in Gefahr gebracht oder kommt es zu einem Unfall, können die Geldstrafen höher ausfallen bzw. noch Punkte in Flensburg hinzukommen.

Aus versicherungstechnischer Sicht wird Ihre Kfz- Haftpflichtversicherung für den Schaden des Gegners auch bei der Benutzung von Sommerreifen aufkommen.

Bei Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung sieht dieses leider anders aus, da die Verletzung der Winterreifenpflicht grob fahrlässiges Verhalten darstellt. Dieses führt dazu, dass bei Verträgen, die seit dem 01.01.2008 geschlossen worden sind, die Versicherungsleistung angemessen gekürzt werden kann (Quotelungsregelung).

Ihr Hotelteam empfiehlt Ihnen zur eigenen Sicherheit, Ihre Fahrzeuge auf wintertaugliche Reifen umzurüsten und wünscht allzeit gute Fahrt.