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Reise-Rücktrittsversicherung

Eine Reise- Rücktrittsversicherung (RRV) ersetzt Stornierungskosten, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel Stornogebühren max. bis zur Höhe des Reisepreises in Rechnung.

Eine Reise- Rücktrittsversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr.