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Neue Unisextarife wirken sich für Frauen und Männer aus

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungsunternehmen keine Produkte mehr anbieten, die unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen für Männer und Frauen enthalten. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch so genannte Unisex- Tarife zulässig.

Damit sollen Männer und Frauen zukünftig gleich behandelt werden. Denn bisher trennen die Unternehmen hier strikt. Dort, wo eine höhere Lebenserwartung eine höhere Leistungswahrscheinlichkeit bedeutet, haben Frauen bisher mehr bezahlt. Betroffen sind hier vor allem die Vorsorgeversicherungen, wie die Private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Pflege-, und Krankenversicherung.

Da Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer, mussten sie bislang höhere Beiträge für z.B. Private Rentenversicherungen zahlen, um die gleichen garantierten Renten zu erreichen.

Männer werden somit zukünftig höhere Beiträge für die oben genannten Vorsorgeversicherungen zahlen müssen, ohne eine verbesserte Leistung zu erhalten.

Allerdings müssen nicht alle Versicherten mit dem Schlimmsten rechnen. Denn nach bisherigem Stand sollen die Neuregelungen nicht auf Bestandskunden Anwendung finden. Wer sich bis 21. Dezember absichert, kann also eventuell noch erheblich sparen – etwa beim Abschluss einer Rentenversicherung oder privaten Krankenversicherung.