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Kfz-Versicherung

Bei der Kfz- Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, welche Schadenersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kfz im Straßenverkehr entstehen.

Versichert gelten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich werden immaterielle Schäden wie z. B. Schmerzensgeld entrichtet.

Eine Kfz- Haftpflichtversicherung kann um folgende Deckungsbausteine erweitert werden:

Kfz- Kaskoversicherung:
Die Kfz- Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Fahrerschutzversicherung:
Bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen ist der Kfz- Fahrer nicht ausreichend gegen Personenschäden und deren Folgen abgesichert. Die Fahrerschutzversicherung schafft Abhilfe.

GAP:
Kommt es bei einem versicherten Leasingfahrzeug (teilw. auch fremdfinanzierte Fahrzeuge)
zu einem Totalschaden oder Verlust des Autos, erstattet der Versicherer über die jeweilige Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
Dieser entspricht jedoch häufig nicht den im Leasingvertrag zugrunde gelegten Restwert, so dass eine Lücke entsteht. Durch die GAP-Deckung wird diese Lücke geschlossen, so dass der Versicherungsnehmer keinen finanziellen Schaden davon trägt.

Rabattretter:
Bei einem Rabattretter handelt es sich um einen speziellen Schutz, bei dem der Versicherungsnehmer pro Jahr einen Schaden verursachen kann, ohne vom Versicherer zurückgestuft zu werden. Rabattretter können meist ab einer Schadenfreiheitsklasse von SF 4 gegen Mehrbeitrag in den Versicherungsvertrag integriert werden.