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Hotelschließung durch Ebolavirus

Ebola Virus DiseaseEs vergeht zur Zeit kein Tag, an dem nicht in den deutschen Medien von dem Krankheitserreger Ebola berichtet wird. Die WHO
Weltgesundheitsorganisation spricht von 4.000 Toten.

Wie die AHGZ  und Top hotel mitgeteilt hat, wurde nun das erste Hotel in Skopje unter Quarantäne gestellt, weil dort in der vergangenen Woche ein Hotelgast mit Verdacht auf Ebola im Krankenhaus verstarb.

Der Ebolavirus fällt in Deutschland laut des Infektionsschutzgesetzes §§ 6 und 7 unter die meldepflichtigen Krankheitserreger, welche eine umgehende Schließung des Hotels mit sich bringt. Die Folgen hieraus sind erhebliche Ausfallkosten, wie z.B. Mieten, Pachten, Steuern, Versicherungen und Gehälter/ Löhne der Angestellten sowie Desinfektionskosten für den  Betrieb.

Wie können Sie sich gegen solche Schäden absichern?
Die Betriebsschließungsversicherung bietet Hoteliers die Möglichkeit, sich gegen einen entstandenen Ausfallschaden, aufgrund behördlicher Schließung abzusichern.

Hotelanalysen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass gerade dieser „kleine, elementare Baustein der Betriebsschließung“ oft bei der Absicherung eines Hotels vergessen wird.
Die Betriebsschließungsversicherung gilt in unserem Hotelkonzept beitragsfrei mitversichert.

Unser Tipp:
Schauen Sie am Besten gleich in Ihren Versicherungsunterlagen nach. Sollte der Baustein Betriebsschließung derzeit nicht versichert gelten, sollten Sie unbedingt über eine Absicherung nachdenken.

Das Martens & Prahl Hotelteam berät Sie gerne.