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Das Wechselkennzeichen – Zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem Kennzeichen fahren

wechselkennzeichen_fotolia_37737073_xsSeit dem 01.07.2012 steht Autobesitzern in Deutschland das neue Wechselkennzeichen zur Verfügung und somit die Möglichkeit,
bis zu zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zu nutzen.

Eine steuerliche Vergünstigung wie in anderen Ländern ist bei uns nicht zu erwarten. Die Ersparnisse sollen über die Versicherungsgesellschaften kommen. Ein Grund für uns, sich mit diesem Thema genauer auseinanderzusetzen….

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Teilen, einer fest an beide Fahrzeuge angebrachten Halterung und einem Wechselstück, das jeweils an diesen Halterungen angebracht werden kann. Es darf immer nur das Fahrzeug mit dem kompletten Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Einige Versicherer werben bereits aktiv mit Rabatten von bis zu 40%, die auf den Versicherungsbeitrag gewährt werden, sobald ein Kunde beide Fahrzeuge über ein Wechselkennzeichen bei der Gesellschaft versichert. Da das Risiko, das die Versicherer tragen, auch nach Einführung eines neuen Kennzeichens unverändert bleibt, ist es daher fraglich, ob wir hier von echten Rabatten reden können oder es sich um Vergünstigungen handelt, die wir bereits kennen. Denn auch ohne Wechselkenneichen war es möglich, seinen Zweitwagen durch Sondereinstufungen und Weiteres zu rabattieren.

Es zeigt sich also immer wieder, dass es sich lohnt, KFZ-Verträge jährlich überprüfen zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre individuellen Anfragen! Bitte nehmen Sie über unser Kontaktformular gerne Kontakt mit uns auf.