Quickcheck
Logo Google Bewertungen
zurück

Allergenkennzeichnung – gesetzliche Änderung

bkt55 BunteKreideTafel - Allergenkennzeichnung - g2531Personen, welche unter einer Lebensmittelallergie oder -Unverträglichkeit leiden, müssen die entsprechenden Lebensmittel und Zustaten unbedingt meiden, denn bereits geringe Spuren dieser Lebensmittel können schwerwiegende Symptome hervorrufen.

Seit dem 13. Dezember 2014 sind Hoteliers und Gastronomen gesetzlich dazu verpflichtet, auf Allergene hinzuweisen. Aber was genau bedeutet diese neue Verordnung für Sie? Und sind Sie bei Nichteinhalten dieser gesetzlichen Vorschrift abgesichert?

In unserem Blog bzw. unserem Informationsblatt zum Thema Allergene zeigen wir Ihnen gerne auf, worauf es in Zukunft zu achten gilt.

Es sind noch nicht alle Fragen geklärt?
Das Martens & Prahl Hotelteam freut sich über Ihren Anruf!