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Wenn der Versicherungsagent 3x klingelt

„Sie sind heute der zehnte Versicherungsmensch, der mich anruft“, klagte ein langjähriger Hoga Protect- Kunde und Hotelier, als ich ihn Mitte September anrief, um eine kostenlose Brandschutzbegehung anzubieten.

Im September ist die Akquisitionstätigkeit von Maklern und Vermittlern am größten, da ein Großteil der  Versicherungsverträge bis zum 30.09 gekündigt werden kann, um einen Vertragswechsel zum 31.12. zu ermöglichen. 

Unter Zeitdruck werden oft nicht die besten Entscheidungen getroffen. Lassen Sie sich also bitte nicht von der zeitlichen Begrenzung stressen. Mit einem formlosen Schreiben an Ihren derzeitigen Versicherer/ Vermittler können Sie sich problemlos mehr Zeit verschaffen, indem Sie ihre Kündigungsfrist auf 4 Wochen verkürzen. Sie verlängern Ihren Handlungszeitraum hiermit bis zum 30. November und können Ihre Versicherungsverträge in Ruhe analysieren lassen.

Natürlich möchte ich keinen Kunden davon abhalten, ein Gegenangebot zu prüfen. Es ist nur wichtig, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Hier ist eine kurze Checkliste, welche Sie für Ihre Ausschreibung nutzen können:

  • Achten Sie auf eine branchenspezifische Ausrichtung Ihrer Versicherungsverträge.  Die Risiken eines Hoteliers sind einzigartig und weder mit einem Friseur noch einen Gärtner zu vergleichen, welche über Standardbedingungswerke versichert gelten. Sonderbedürfnisse von Hotels (Elektronik- und Maschinenbruchabsicherungen, Außenpools, Inventar im Freien, getränkeführende Leitungen, besondere Außenanlagen etc.) müssen auch gesondert bearbeitet und abgesichert werden.
  • Vergessen Sie nicht den Baustein der Betriebsschließungsversicherung in Ihren Versicherungsschutz zu integrieren!
  • Versicherungssummen in der Hotel Sachwertversicherung müssen präzise ermittelt und stets angepasst werden.
  • Deckungssummen in der Betriebs- Haftpflichtversicherung sollten ausreichend hoch angesetzt werden. Urheberechtsverletzungen müssen mitversichert gelten.
  • Neue Risiken, wie Cyberattacken oder Universal- Straf- Rechtsschutz sollten in der Absicherung nicht fehlen.

 

Übrigens, wenn Martens & Prahl HOGA PROTECT Kunden ein Gegenangebot erhalten, dann werfen wir gern einen Blick darauf und machen auf die Unterschiede, die sich leider erst im Kleingedruckten zeigen, gern aufmerksam. Und wenn das Angebot tatsächlich besser ist, dann lernen wir gern dazu!