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„Wasser marsch“ im Hotelzimmer

Eine kuriose Geschichte war kürzlich im Südkurier zu lesen. Ein vermutlich angetrunkener, aber reinlicher Gast schlief unter der Dusche ein. Unglücklicherweise saß er dabei auf dem Abfluss und flutete erst das Hotelzimmer und dann die darunterliegenden Räume.

Auch Martens & Prahl Hoga Protect kann von Schäden solcher Art berichten, denn   tatsächlich kommt es häufiger zu solchen oder ähnlichen Vorkommnissen. So werden beispielsweise Gäste auch schon mal ohnmächtig beim Duschen und erzeugten das gleiche Ergebnis.

Auch ein arabischer Gast, der mit dem deutschen Duschsystem nicht vertraut war, packte kurzentschlossen mitgebrachtes Werkzeug aus, um sich des kühlen Nasses aus der Dusche zu erfreuen. Sein Zimmer und das darunterliegende mussten einer umfangreichen Sanierung unterzogen werden und konnten lange nicht genutzt werden. Des Weiteren musste das Inventar in Teilbereichen erneuert werden.

Wer kommt für den Schaden auf?

Als Hotelier fragen Sie sich, wie diese Fälle versicherungstechnisch zu bewerten sind. Die gute Nachricht ist: Diese Fälle fallen in der Versicherungssprache unter das „bestimmungswidrig austretende Leitungswasser“ und sind im Rahmen der Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung mitversichert.

Sollte in Ihrem Hotel also ein solcher Schaden eintreten, brauchen Sie sich um die wirtschaftliche Situation Ihres Gastes nicht zu sorgen. Ihr Ansprechpartner ist die eigene Sachversicherung, da dort eine Neuwertentschädigung zum Tragen kommt.

Sie können sich weiter um Ihre Gäste kümmern und Ihr Sach- Versicherer um mögliche Regressforderungen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Verursachers.