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Geld her oder es knallt!

Diese Worte hörte der Nachportier einer unserer Hotelkunden kürzlich morgens um 2.30 Uhr. Der maskierte Dieb betrat durch den Haupteingang das Hotel und forderte mit gezogener Waffe den Kassenbestand.

Der Hotelmitarbeiter machte alles richtig: Er gab keine Widerworte und leistete keine Gegenwehr. Er bewahrte Ruhe und übergab dem Dieb den gesamten Kassenbestand von 2.500 €. Der Täter flüchtete und konnte, trotz sofort alarmierter Polizei und Videoüberwachung, bis heute nicht gefasst werden.

Eine umfangreiche Hotel- Sachwertversicherung tritt in diesem Fall für Beschädigungen am Gebäude, die durch Diebstahl oder Raubüberfall entstehen ein, aber auch für beschädigte Inhaltsgegenstände und gestohlenes Bargeld. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen für Bargeld in Geldschränken; aber auch unverschlossenes Bargeld sollte versichert gelten. Grundsätzlich sollten die Bargeldentschädigungsgrenzen immer den individuellen Bedürfnissen des Hotels angepasst werden.

Unser benannter Raubüberfall ist zum Glück glimpflich abgelaufen. Niemand wurde verletzt, das gestohlene Bargeld wurde von der Versicherung erstattet. Wir erleben jedoch auch andere Fälle und auch die Medien sind prall gefüllt mit Nachrichten dieser Art. So passieren Raubüberfälle, bei welchem der Täter sich wohl durch Insiderinformationen nachts ins Gebäude einschleicht und nicht zu selten enden solche Vorfälle mit verletztem und geknebeltem Hotelpersonal. Raub und Einbruch- Diebstahl bleiben weiterhin eines der häufigsten Delikte überhaupt.

Aber nicht nur Bargeld oder verschlossener Schmuck sondern auch technische Geräte, wie Tablets, Laptops und Mobiltelefone gelten als gern gesehenes Diebesgut. Überprüfen Sie am besten zeitnah, ob auch hierfür über eine vorhandene Elektronikversicherung Versicherungsschutz besteht, denn einfacher Diebstahl solch technischer Geräte gilt nur über den Baustein Elektronik versichert.

Auch die DEHOGA Berlin hat sich umfangreich mit der Thematik beschäftigt und die folgenden Präventionsempfehlungen ausgearbeitet, welche Sie mit Ihren Mitarbeitern besprechen sollten:

  •  Die Rezeption sollte von der Straße gut einsehbar positioniert werden.
  •  Ein- und Ausgänge sowie der Rezeptionsbereich sollte durch Kameras mit hoher Bildauflösung überwacht werden. Hinweisschilder sollten auf die Videoüberwachung hinweisen. Des Weiteren sollten alle Zugänge in den Nachtstunden verschlossen sein.
  • Eine Überfallmeldeanlage für die Auslösung eines stillen Alarms an ein Wachunternehmen ist
    empfehlenswert.
  • Fenster im Unter- oder Erdgeschoss sollten gemäß DIN EN 1627 RC2 einbruchshemmend sein und während der publikumsschwachen Zeit verschlossen sein.
  • Ein gut ausgeleuchteter Rezeptionsbereich und geringe Bargeldbestände minimieren das Risiko.
  • Geldtransporte sollten zu wechselnden Zeiten durchgeführt werden.
  • Personen, die irgendwie vermummt wirken (Schal, Mütze oder Motorradhelme tragen) sind verdächtig. Alarmieren Sie lieber einmal zu viel die Polizei.
  • Alle Mitarbeiter sollten geschult und angewiesen werden, auf keinen Fall Gegenwehr zu leisten. Das Einprägen einer umfangreichen Täterbeschreibung wie Alter, Größe, Statur, Sprache, besondere körperliche Merkmale, Kleidung, Art der Waffe, aber auch der Fahrzeugtyp und die Fluchtrichtung unterstützen die Fahndung der Polizei.
  •  Da die Polizei den Unfallort unverändert vorfinden muss, ist nach einem Überfall der Geschäftsbetrieb umgehend einzustellen.

 

Das Martens und Prahl Hotelteam wünscht Ihnen, dass Sie diese Hinweise möglichst nie in der Realität benötigen.

Für Ihre Fragen oder eine unverbindliche Prüfung Ihres aktuellen Versicherungsschutzes sprechen Sie uns gerne an.