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Deutschland- ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten?

Young businessman slip on banana peel and falling down.Im Juli haben wir einen verzweifelten Anruf von einem Hotelier aus dem Süden von Deutschland erhalten, der uns mitteilte, dass ein namhafter Gast ungehalten vor Ihm stehen würde. Der Gast nächtigte 3 Tage in seinem Hotel; sein Fahrzeug parkte auf dem Hotelparkplatz. Bei Starkregen wollte der Gast mit seinem PKW zu einem Essen fahren. Die Sichtverhältnisse waren sehr schlecht, was dazu führte, dass der Gast seinen Porsche gegen eine Mauer fuhr.  Der Hotelier sollte nun für den entstandenen Schaden aufkommen.

Sie werden jetzt schauen, wie wir geschaut haben. Welche Schuld trifft den Hotelier bei dieser Geschichte?

Täglich erreichen uns Anrufe unserer Hoteliers, die uns Haftpflichtschäden in Schwimmbädern melden, wo Personen auf rutschfesten Fliesen ausgerutscht sind und sich verletzt haben oder unter Kastanienbäumen parkende Fahrzeuge beschädigt wurden . Sie als Hotelier trifft in keinem dieser Fälle ein Verschulden.
In gewissen Situationen müssen Ihre Gäste davon ausgehen, dass Böden glatt sind oder Fahrzeuge von herab fallenden Kastanien beschädigt werden.

Anders sieht es aus, wenn Gästeeigentum ohne Einbruchspuren aus einem Hotelzimmer entwendet werden oder Ihr Personal Gästeeigentum beschädigt.
Beim Entwenden aus dem Hotelzimmer muss davon ausgegangen werden, dass mittels eines richtigen Schlüssels, das Zimmer unberechtigt betreten worden ist. Für Ansprüche dieser Art tritt Ihre Betriebs-Haftpflicht- Versicherung ein.

Auch hier können wir von aufgelisteten Q- Tips, Wattepatts, halb vollem Duschgel oder Parfümflaschen ein Lied singen.

Wie verhalten Sie sich nun aber richtig, wenn ein Gast seine Unzufriedenheit preisgibt?
Kontaktieren Sie zunächst Ihren Versicherer oder Versicherungsmakler und schildern Sie diesem den Schadenfall. Vom betroffenen Gast notieren Sie die Kontaktdaten und teilen Ihm mit, dass Sie Ihren Haftpflichtversicherer informiert haben.
Sollte es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handeln, muss der geschädigte Gast schriftlich Ansprüche bei Ihnen geltend machen. Martens & Prahl reicht hierfür ein Zweizeiler, welcher den Sachverhalt kurz schildert. Ihr Haftpflichtversicherer wird Ihnen dann den Kontakt und die Schadensabwicklung abnehmen.

Unser Tipp: Leisten Sie im Vorwege keine Zahlungen oder beruhigen Sie Ihren Gast nicht mit Zusagen. Eine Schadensregulierung fällt Ihrem Haftpflichtversicherer nach Vorabsprachen viel schwieriger.

Zum Abschluss möchte ich noch einen Schuldigen finden
Und so ist für mich Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, ein schlechtes Vorbild für ausgefallene Schadenersatzansprüche. Dem Hotelteam in Lübeck bescheren diese Art von Haftpflichtschäden jedoch täglich ein herzhaftes Schmunzeln.