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Saunabrände… wenn der Ort der Erholung und Ruhe zum Risiko wird.

Saunabrände: leider keine Seltenheit.
Ursache: oftmals sehr klein und unbedeutend.
Folgen: meist veheerend.

Einige Beispiele hierfür lassen Bände sprechen.
Bei einem unserer größten Feuerschäden geriet eine Sauna durch einen nicht aktiviertem FI-Schalter in Brand. Feine Rauch und Rußpartikel verteilten sich durch einen naheliegenden Schacht im gesamten Hotel!
Folgen: Reinigung des kompletten Hauses, Austausch von diversem Inventar und ein großer Betriebsunterbrechungsschaden.
Schadenhöhe:  2,5 Mio. € -/ Schadenursache 750 €.

Wer allerdings glaubt, dass technische Defekte vordergründig dafür verantwortlich sind, der irrt.
Saunabrände sind sehr häufig auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

 

Wie können Sie als Hotelier ihr Risiko minimieren?
Organisatorischer Brandschutz heißt das Zauberwort.

 

  • Wo wird die Sauna eingeschaltet? Erfolgt im Vorwege eine Sichtkontrolle?
    Ein Einschalten der Sauna von der Rezeption aus, ohne vorherige Sichtkontrolle, stellt ein erhöhtes Risiko dar. Vergewissern Sie sich vor dem Einschalten der Sauna davon, das nichts auf oder am Saunaofen liegt (z.B. Handtücher, Fußmatte) und verzichten Sie auf ein programmiertes Anschalten.
  • Steht der Ofen weit genug von der Rückwand weg und ist diese im besten Fall nicht brennbar verkleidet?
    ACHTUNG: Nicht brennbare Wandverkleidungen dienen dem eigenen Schutz! Diese sollten nichtleitend sein bzw. erhöhte Temperaturen, aufgrund Verbrennungsgefahr nicht aufnehmen können (also keine Metallplatte!).
  • Regelmäßige Sichtkontrollen sind empfehlenswert!
    Verbaute Hölzer in Saunen, welche sich regelmäßig in Betrieb befinden, können sich leicht entzünden und neigen sogar zur Selbstentzündung. Daher ist eine regelmäßige Sichtkontrolle der Wandverkleidung wichtig. Sollten sich die verbauten Hölzer im Laufe der Zeit deutlich dunkelbraun verfärben oder gar in Teilbereichen verkohlt sein, so müssen diese ausgetauscht werden.
  • Prävention durch geschultes Personal!
    Aufgüsse aus korrekt verdünnten Aufgusskonzentraten dürfen nur vom Hotelpersonal durchgeführt werden! Auf das Risiko von Eigenkreationen in diesem Bereich sollte hingewiesen, respektive sollte dieses nett verboten werden. Falsch dosierte Aufgüsse mit Aromen können zu Verpuffungen und somit zu starken Hautverbrennungen führen.

Auch im letzteren Fall ereigneten sich in der Vergangenheit viele Schäden mit teilweise Verbrennungen 3 Grades, da leider auch Alkohol gerne mal zum anfeuern verwendet wird.

UNSERE EMPFEHLUNG:
Die oben genannten Beispiele zeigen, dass eine korrekte Absicherung Ihres Hotels das A und O ist. Ihre Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung kümmert sich im ersten Schadenfall darum, Ihr Hotel wiederaufzubauen.

Das Beheben von Feuer- und Leitungswasserschäden kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie daher zusätzlich darauf, dass Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mindestens eine Haftzeit von 24 Monaten aufweist.

Das Martens & Prahl Hoga Protect Team berät Sie gerne!

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