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Insolvenz nach „Check In“ des Ebola Virus

Diesen Blogtitel möchten wir niemals schreiben.

Leider ist es aber ein realistisches Scenario und da uns heute einige Anfragen zu diesem Thema erreichten, thematisieren wir es hier. Aus aktullem Anlass.

Die AHGZ berichtet darüber, dass ein Hotel in Mazedonien wegen des Verdachts einer Ebola Infektion unter Quarantäne gestellt wurde. Gäste und Angestellte dürfen das Hotel bis auf weiteres nicht verlassen. Neue Gäste dürfen nicht einchecken.
Die Fragen, die uns jetzt erreichen sind, wie man sich gegen einen solchen Fall absichern kann.

Fehlende Umsätze und laufende Kosten können schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen. Hintergrund: Der Ebolavirus fällt in Deutschland laut der §§ 6 und 7 des Infektionsgesetzes unter die meldepflichtigen Krankheitserreger, welche eine umgehende Schließung des Hotels mit sich bringt. Ansteckende Krankheiten von Gästen und auch Mitarbeitern stellen eine große Gefahr dar. Und in Zeiten wie diesen sind die Behörden besonders sensibilisiert und die Schließung kann schnell ausgesprochen sein.

Unsere dringende Empfehlung ist eine Betriebsschließungsversicherung. Diese bietet Hoteliers die Möglichkeit, sich gegen einen entstandenen Ausfallschaden aufgrund behördlicher Schließung abzusichern. Damit wir diesen Blog-Headline zumindest für unsere Hotelkunden niemals schreiben müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.